HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass der Transport von Restmengen nur in entsprechend zugelassenen Versandstücken mit Kennzeichnung zulässig ist.
Das Gebinde muss während des Transports verschlossen sein. Der Fahrzeugbetreiber ist für die korrekte Kennzeichnung der Restmengenflasche verantwortlich.
Die Kennzeichnung umfasst:
Verstöße gegen die Vorschriften zum ADR stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.